Kunde stellt Antrag auf Stundung der Rechnung - was ist zu tun?
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Kunde stellt Antrag auf Stundung der Rechnung - was ist zu tun?

22.11.2016 | Wolfgang Ahrens Hotelier.de

Das kommt immer wieder vor — ein Kunde stellt Antrag auf Stundung der Rechnung. Eine heikle Situation entsteht

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Hat man in seinen Rechnungen und AGB keine besonderen Zahlungsfristen vereinbart,  werden gemäß § 286 III BGB Rechnungen innerhalb einer Frist von 30 Tagen fällig. Ist die Rechnung dann nicht beglichen, sollte der Betrag mit einer Zahlungserinnerung  gemahnt werden. Danach folgt in einem Abstand von ca. 2 Wochen die erste Mahnung; um die Dringlichkeit zu unterstreichen, dann mit einer Mahngebühr.

Was aber, wenn der Kunde um eine - eventuell längere - Stundung der Rechnung bittet?

Hier sollte man differenzieren, ob sich um einen neuen Kunden oder einen älteren Geschäftspartner handelt. Bei einem neuen Kunden ist diese mit Stundungszinsen ‚zu bewaffnen‘, wenn man denn das Risiko überhaupt eingehen will. Diese werden unabhängig vom Kapitalmarkt berechnet und betragen 0,5 Prozent pro Monat.

Bei einem älteren, guten Geschäftspartner sollte bei kleineren Beträgen auf  Stundungszinsen verzichtet werden. Wird nach einer Stundung immer noch nicht bezahlt, muss wieder gemahnt werden.

Zahlungserinnerung ohne Mahngebühren muss aus rechtlichen Gründen nicht erfolgen, dies ist nur eine besonders freundliche Vorgehensweise

Als rechtlich einwandfreier Gläubiger muss aber eine Mahnung versandt werden mit  angemessenen Mahngebühren. Die Betonung liegt hier auf eine Mahnung, danach wird ein firmenexternes Mahnwesen empfohlen. Wie uns die Bremer Inkasso GmbH mitteilte, erkennen Gerichte ca. 5 € Mahngebühren an, die seitens des Gläubigers in Rechnung gestellt werden, egal, wie viele Mahnungen versandt werden und über welche Summe die Rechnung ausgestellt ist.

Nach erfolgloser Mahnung bleibt dann nur die Beitreibung des Geldes über ein gerichtliches Mahnverfahren oder die Einschaltung eines seriösen Inkassobüros.

Fazit: Einen Antrag auf Stundung sollte nur ausnahmsweise oder für gute Geschäftspartner genehmigt werden.

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