Gesetzliche Regelungen zu Silvester und Weihnachten
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Gesetzliche Regelungen zu Silvester und Weihnachten

10.09.2013 | D.A.S. Rechtsschutzversicherung/Hotelier.de

Muss der Betriebsurlaub zur Weihnachtszeit mit den Mitarbeitern abgestimmt werden? Werden die Tage 'Heilig Abend' und 'Silvester' zu den Urlaubstagen gezählt? Ist Weihnachtsgeld gesetzlich vorgeschrieben? Muss der Chef eine Weihnachtsfeier ausrichten? Diese spannenden Fragen beantwortet Ihnen die D.A.S. Rechtsschutzversicherung als Gewerbeinformation

Buildquelle D.A.S. Rechtsschutzversicherung
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Weihnachten im Betrieb - Was Betriebe zu Betriebsurlaub, Weihnachtsgeld und —feier wissen sollten!
   
Weihnachten im Unternehmen kündigt sich meist frühzeitig an. Schließlich müssen die Weihnachtsfeiern mit der Belegschaft und Kunden organisiert, die Urlaube der Mitarbeiter oder gar ein Betriebsurlaub geplant werden. Viele Betriebe legen zudem mit dem Weihnachtsgeld ihren Mitarbeitern ein finanzielles Präsent unter den Baum. Ob es rund um die Weihnachtsaktivitäten im Betrieb auch arbeitsrechtliche Vorgaben gibt, erläutert die D.A.S. Rechtsschutzversicherung.

Gesetzliche Regelungen bei Betriebsurlaub zur Weihnachtszeit

Die Tage zwischen Weihnachten und Neujahr sind bei Unternehmen oft recht ruhig: Kein Telefon oder Email, die Lieferanten und Kunden im Urlaub. Wer diese Zeit nicht gerade für die Inventur nutzen will, für den lohnt es sich vielleicht, den Betrieb ganz zu schließen — um dann mit der gesamten Mannschaft voll einsatzfähig zu sein, wenn das Geschäft im neuen Jahr wieder an Fahrt aufnimmt.

Doch kann man als Arbeitgeber einfach beschließen, dass alle Mitarbeiter in den Urlaub gehen? „Gibt es einen Betriebsrat, müssen Betriebsferien mit diesem abgestimmt werden (§ 87 I Nr. 5 BetrVG). Er hat ein Mitspracherecht bei den Fragen, ob überhaupt und wie lange der Betrieb geschlossen wird”, so Anne Kronzucker, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Weitere Vorgaben für Betriebsurlaub: Er sollte nur einen Teil des Jahresurlaubs der Mitarbeiter umfassen und bereits zu Beginn des Urlaubsjahres festgelegt sein, so dass die Arbeitnehmer Planungssicherheit haben.

Heilig Abend und Silvester

Obwohl an Heilig Abend und am Jahreswechsel viel gefeiert wird, sind sie leider keine gesetzlichen Feiertage. „Wenn Mitarbeiter diese Tage freihaben möchten, so müssen sie dafür Urlaub nehmen”, erläutert die D.A.S. Expertin. „Allerdings ist tarifvertraglich häufig vereinbart, dass der 24. Dezember nur ein halber Arbeitstag ist. Diese Bestimmungen können sich zum Beispiel auch aus einer betrieblichen Regelung ergeben.” Gleiches gilt übrigens auch für Silvester: Während der Neujahrstag, der 1. Januar, ein gesetzlicher Feiertag ist, wird der 31. Dezember genauso behandelt wie der 24. Dezember.

Weihnachtsgeld — ein Muss? Gibt es da Gesetzliche Regelungen?

Das Weihnachtsgeld ist eine zusätzliche Zahlung, die vom Arbeitgeber vor Weihnachten geleistet wird. Ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht nicht. Er kann sich aber aus dem Arbeitsvertrag, dem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einer betrieblichen Übung ergeben.  

Pflichttermin Weihnachtsfeier?

Eine Weihnachtsfeier ist eine gute Gelegenheit, das vergangene Jahr mit der Belegschaft zu beschließen. Doch nicht immer passt die Feier zur Auftragslage oder zu den finanziellen Umständen. Ist eine Weihnachtsfeier dennoch Pflicht für den Chef? „Egal, ob es sich bei der Feier um ein gemeinsames Plätzchenessen oder ein größeres Event handelt: Ein Rechtsanspruch auf die Durchführung einer Weihnachtsfeier seitens der Mitarbeiter besteht nicht”, erläutert die D.A.S. Juristin und ergänzt: „Selbst ein Betriebsrat, der im Rahmen der betrieblichen Mitbestimmung diverse Gestaltungsvorschläge machen darf, kann ein entsprechendes Fest nicht einfordern.”

Weitere Informationen bietet das Rechtsportal auf www.das.de/rechtsportal

Über die D.A.S.
Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. 2012 erzielte die Gesellschaft im In- und Ausland Beitragseinnahmen in Höhe von 1,2 Mrd. Euro. Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

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