Pressekodex Deutschland: Presseagenturen sind in Deutschland zu rechtschaffener Tätigkeit aufgerufen
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Pressekodex Deutschland: Presseagenturen sind in Deutschland zu rechtschaffener Tätigkeit aufgerufen

27.11.2012 | Hotelier.de/Wolfgang Ahrens

Beschwerden bei Pressemitteilungen wurden vor dem Erscheinen des Pressekodex von dem 1956 gegründeten Deutschen Presserats behandelt über die  'Richtlinien für die publizistische Arbeit nach Empfehlungen des Deutschen Presserats' zum Pressekodex Deutschland

Grundlage des Pressekodex Deutschland ist Artikel 5 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Wortlaut:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

1967 legt Johannes Binkowski, Johannes Binkowski , ein deutscher Publizist, Zeitungsverleger und Mitglied des ZDF-Fernsehrast, den Antrag auf Herausgabe eines 'Leitfadens für gutes journalistisches Verhalten' vor.

Der Pressekodex Deutschland wurde dann vom Deutschen Presserat in Zusammenarbeit mit den Presseverbänden beschlossen...

...und Bundespräsident Gustav W. Heinemann am 12. Dezember 1973 in Bonn überreicht. Hier in der Fassung vom 3. Dezember 2008. Quelle: Trägerverein des Deutschen Presserats e.V.

Ziffer 1  -  Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde

Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse.
Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien.

Ziffer 2  —  Sorgfalt und Recherche ist unverzichtbares Instrument journalistischer Sorgfalt

Zur Veröffentlichung bestimmte Informationen in Wort, Bild und Grafik sind mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben. Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verfälscht werden. Unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen. Symbolfotos müssen als solche kenntlich sein oder erkennbar gemacht werden.

Ziffer 3  -  Richtigstellung bei falschen Nachrichten

Veröffentlichte Nachrichten oder Behauptungen, insbesondere personenbezogener Art, die sich nachträglich als falsch erweisen, hat das Publikationsorgan, das sie gebracht hat, unverzüglich von sich aus in angemessener Weise richtig zu stellen.

Ziffer 4  —  Grenzen der Recherche

Bei der Beschaffung von personenbezogenen Daten, Nachrichten, Informationsmaterial und Bildern dürfen keine unlauteren Methoden angewandt werden.

Ziffer 5  —  Berufsgeheimnis wähem im Rahmen des Pressekodex Deutschland

Die Presse wahrt das Berufsgeheimnis, macht vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch und gibt Informanten ohne deren ausdrückliche Zustimmung nicht preis.
Die vereinbarte Vertraulichkeit ist grundsätzlich zu wahren.

Ziffer 6  —  Trennung von Tätigkeiten

Journalisten und Verleger üben keine Tätigkeiten aus, die die Glaubwürdigkeit der Presse infrage stellen könnten.

Ziffer 7  —  Trennung von Werbung und Redaktion

Die Verantwortung der Presse gegenüber der Öffentlichkeit gebietet, dass redaktionelle Veröffentlichungen nicht durch private oder geschäftliche Interessen Dritter oder durch persönliche wirtschaftliche Interessen der Journalistinnen und Journalisten beeinflusst werden. Verleger und Redakteure wehren derartige Versuche ab und achten auf eine klare Trennung zwischen redaktionellem Text und Veröffentlichungen zu werblichen Zwecken. Bei Veröffentlichungen, die ein Eigeninteresse des Verlages betreffen, muss dieses erkennbar sein.

Weitere Tipps

Ziffer 8  —  Persönlichkeitsrechte

Die Presse achtet das Privatleben und die Intimsphäre des Menschen. Berührt jedoch das private Verhalten öffentliche Interessen, so kann es im Einzelfall in der Presse erörtert werden. Dabei ist zu prüfen, ob durch eine Veröffentlichung Persönlichkeitsrechte

Tags: Pressekodex, Presse Kodex Deutschland

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