Krank im Urlaub: Was ist mit dem Urlaubsanspruch?
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Krank im Urlaub: Was ist mit dem Urlaubsanspruch?

27.07.2012 | Techniker Krankenkasse

So werden die Tage nicht vom Jahresurlaub abgezogen

Bildquelle Techniker Krankenkasse
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Hannover, 26. Juli 2012. Ausgerechnet im Urlaub fängt man sich eine Sommergrippe ein und liegt geschwächt im Bett. Viele können davon ein Lied singen. Doch Urlaub ist Urlaub und krank ist krank.

Wer im Urlaub krank wird, sollte seinen Arbeitgeber und die Krankenkasse umgehend darüber informieren. Darauf weist die Techniker Krankenkasse (TK) in Niedersachsen hin. Die Arbeitsunfähigkeit muss von einem Arzt am Urlaubsort bescheinigt werden. Das ärztliche Attest und die Adresse des Urlaubsortes sollten dann per Fax oder Mail übermittelt werden, denn diese Krankheitstage werden nicht auf den Jahresurlaub angerechnet. Das gilt auch bei Reisen ins Ausland.

Die TK empfiehlt daher, den Reiseunterlagen vorsorglich die Fax-Nummer bzw. E-Mailadresse des Arbeitgebers und der Krankenkasse beizufügen.


Techniker Krankenkasse
Ulrike Fieback
Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Landesvertretung Niedersachsen
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