Erklärung Tätigkeit
Kostenlose Anfragen an unsere Lieferanten stellen und Preisinformationen erhalten

Tätigkeit Definition

Aktualisiert am: 01.12.2020

Was ist eine Tätigkeit?

Gewerbliche Tätigkeit Definition: diese Tätigkeiten im Sinne des wirtschaftlichen Erwerbslebens werden unter dem Begriff Arbeit zusammengefasst. Die Bundesagentur für Arbeit hat zur Vorbereitung einer neuen Klassifikation der Berufe definiert, dass - Zitat - ein Beruf ein Bündel von Tätigkeiten ist, die fachspezifische Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern.

Definition der Tätigkeiten wird aber insgesamt wie folgt festgelegt 

  • Allgemein: Planmäßige, zielgerichtete und bewusste, körperliche und/oder geistige Tätigkeit. 
  • Arbeit: Eine Tätigkeit im deutschen Kulturbereich bezeichnen die kleinste Arbeitseinheit innerhalb eines größeren Arbeitsspektrums. Sie muss von einer einzelnen Person durchgeführt werden können. 
  • Rechtlich: Eine Tätigkeit ist eine betrieblich veranlasste Tätigkeit, wenn diese dem Arbeitnehmer per Auftrag übertragen wird z.B. im Rahmen einer Angestelltentätigkeit
  • Selbstständige Tätigkeit: Die Definition der Selbständigkeit wird über § 7 Abs. 1 des vierten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB IV) begründet (Abgrenzung der selbstständigen Tätigkeit zur abhängigen Beschäftigung). Entspricht eine als selbstständig gemeldete Arbeit den Merkmalen der abhängigen Arbeit, spricht man von der sogenannten Scheinselbstständigkeit. Die selbstständige Arbeit muss die Merkmale einer Existenzgründung haben.

Eine Tätigkeit wird in der Regel noch einer einfacheren Arbeit zugeschrieben, während andere Begriffe wie

durch gesellschaftlichen Wandel höhere Wertigkeiten erfahren. Tätigkeit Synonym: Job.

Tätigkeiten in der Hoga

In der Beherbergungsbranche wird ein Großteil der Tätigkeiten von weiblichen Hotelangestellten ausgeführt. Alle Arbeiten müssen auch hier unter den Aspekten der Arbeitssicherheit betrachtet werden. 

Tätigkeit  - ein Begriff der Rubrik Beruf
Anzeigen aufgeben