Unterschied Schaumwein/Perlwein
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Schaumweine - Sparkling wine - Steuerbefreiung

Aktualisiert am: 03.02.2021

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Was ist Schaumwein?

Schaumweine sind Weine mit gelösten Kohlenstoffdioxid. Sie haben bei 20 °C mindestens 3 bar Kohlensäure Überdruck. Der Alkoholgehalt und die Alkoholherkunft ist im Gesetz zur Besteuerung von Schaumwein und Zwischenerzeugnissen geregelt.

Herstellung Schaumwein/Unterschied Perlwein

Weiterhin hat eine Landesangabe auf dem Etikett zu erfolgen, der Schwefeldioxidgehalt darf 235 mg/l nicht überschreiten. Perlweine haben nur einen Überdruck von 1-2,5 bar. Sie gehören nicht zu den Schaumweinen, da halb schäumend. Die Klassifizierung von Schaumwein: Qualitätsschaumwein bzw. Sekt und Qualitätsschaumwein bestimmter Anbaugebiete. Es gilt die Verordnung zur Durchführung des Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetzes

Schaumweinsorten/Schaumweinmarken

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Wie viel Schaumwein wird in Deutschland hergestellt?

Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) haben im Jahr 2009 in Deutschland ansässige Unternehmen 343,1 Millionen Liter Schaumwein abgesetzt, das waren 0,9 % mehr als im Vorjahr. Der Absatz berücksichtigt sowohl die im Inland produzierten Schaumweine als auch die importierten ausländischen Produkte (zum Beispiel Champagner).

Der Schaumweinabsatz wird in Deutschland durch die Schaumweinsteuerstatistik ermittelt. Sie erfasst alle zu versteuernden Schaumweinsorten, auch Obst- und Fruchtschaumweine mit einem Alkoholgehalt von weniger als sechs Volumenprozent. Obst- und Fruchtschaumweine hatten 2009 einen Anteil von 2,0 % am Gesamtabsatz.

Im Jahr 2009 entfielen rund 93 % des gesamten Schaumweinabsatzes auf den Inlandsverbrauch. Die Menge sank um 0,3 % auf 317,9 Millionen Liter. Der steuerfreie Absatz (Export) betrug 24,3 Millionen Liter Schaumwein (+ 17,8 %): 16,1 Millionen Liter (+ 21,2 %) gingen in die EU-Länder und 8,2 Millionen Liter (+ 11,6 %) in Drittländer.

Schaumwein Konsum 2010 - 2012:  In Deutschland werden jedes Jahr etwas mehr oder weniger als 340 Millionen Liter Schaumwein konsumiert.

Schaumwein Konsum 2013: Schaumwein & Sekt: 422 Millionen Liter wurden im Jahr 2013 erzeugt. 

2019 wurden circa 320,8 Millionen Liter Schaumwein hergestellt - inkl. des versteuerten Inlandsabsatzes mit 279,8 Millionen Liter und die steuerfreien Exporte mit 41,0 Millionen Liter. Die Schaumweinsteuer hatte ein Soll von 377,0 Millionen Euro. Zu den zu versteuernden Schaumweinen gehören alle zu versteuernden in- und ausländischen Schaumweinsorten von Sekt und Champagner, auch Obst- und Fruchtschaumweine mit einem Alkoholgehalt mit weniger als 6 %.

Zwischenerzeugnisse werden gesondert nachgewiesen - dazu gehören gegorene Erzeugnisse. Diesen wird Destillations-Alkohol zugesetzt. Die bekanntesten sind Sherry, Portwein und Madeira. Für 2019 konnte ein Steuerbetrag von 19,6 Millionen Euro aus der versteuerten Absatzmenge von 14,6 Millionen Liter erzielt werden.

Gesetz zur Besteuerung von Schaumwein und Zwischenerzeugnissen

Schaumweine sind gemäß Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz (SchaumwZwStG) Getränke, die in Flaschen mit Schaumweinstopfen, der durch eine besondere Haltevorrichtung befestigt ist, enthalten sind oder die bei + 20 Grad Celsius einen auf gelöstes Kohlendioxid zurückzuführenden Überdruck von 3 bar oder mehr aufweisen.

(1) Schaumwein ist von der Steuer befreit, wenn er gemäß § 23 des Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz gewerblich verwendet wird. Auszug: 
1. zur Herstellung von Arzneimitteln
2. zur Herstellung von Essig
3. vergällt zur Herstellung von Waren, die weder Arzneimittel nach Nummer 1 noch Lebensmittel sind
4. zur Herstellung von Aromen zur Aromatisierung von a) Getränken mit einem Alkoholgehalt von nicht mehr als 1,2 Volumenprozent, b) anderen Lebensmitteln, ausgenommen Schaumwein oder andere alkoholhaltige Getränke
5. unmittelbar oder als Bestandteil von Halbfertigerzeugnissen zur Herstellung von Pralinen mit einem Alkoholgehalt von nicht mehr als 8,5 Litern Alkohol je 100 Kilogramm
6. unmittelbar oder als Bestandteil von Halbfertigerzeugnissen zur Herstellung von anderen Lebensmitteln mit einem Alkoholgehalt von nicht mehr als 5 Litern Alkohol je 100 Kilogramm, ausgenommen Schaumwein und andere alkoholhaltige Getränke

(2) Schaumwein ist ebenfalls von der Steuer befreit, wenn er 
1. als Probe innerhalb und außerhalb des Steuerlagers zu den betrieblich erforderlichen Untersuchungen und Prüfungen verbraucht oder für Zwecke der Steuer- oder Gewerbeaufsicht entnommen wird
2. im Steuerlager zur Herstellung von Getränken verwendet wird, die nicht der Schaumweinsteuer unterliegen
3. als Probe zu einer Qualitätsprüfung der zuständigen Behörde vorgestellt oder auf Veranlassung dieser Behörde entnommen wird
4. unter Steueraufsicht vernichtet wird.

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Schaumwein englisch: Sparkling wine - ein Fachbegriff der Gastronomie

Tags: Schaumwein steuerfrei