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Medienarbeit Definition

Aktualisiert am: 17.09.2020

Medienarbeit ist Öffentlichkeitsarbeit mit Informationen, die über die Medien wie Presse, Radio, TV und Online-Medien verbreitet werden. Werbungen und Botschaften sollen so professionell an den Konsumenten, Handel und dem Gewerbe herangetragen werden.

Presse und Medienarbeit

Instrumente der Medienarbeit sind

Im Rahmen der Medienarbeit wird auch von Medienmitteilungen gesprochen, die den gleichen rechtlichen Status der Pressemitteilungen haben.

Weitere Formate der Medienarbeit sind neben der Pressemitteilung

  • Autorenbericht
  • Fachbericht
  • Feature und
  • Interview

Diese Formate ermöglichen eine Vielfalt von Publikation.

Medienarbeit und Presseagenturen

Dies sind u.a. PR-Agenturen, Online Pressedienstleister und Verteiler von Pressemitteilungen wie die Presseportale.

Medienarbeit Kritik

Medien und Pressedienstleistern wird häufig Schleichwerbung* vorgeworfen. Der Deutsche Presserat hat dazu in der Richtlinie 7.2 bestimmt: "Die Verantwortung der Presse gegenüber der Öffentlichkeit gebietet, dass redaktionelle Veröffentlichungen nicht durch private oder geschäftliche Interessen Dritter oder durch persönliche wirtschaftliche Interessen der Journalistinnen und Journalisten beeinflusst werden.

Tipps für die Medienarbeit

Verwandte Artikel

Medienarbeit Synonym: Media Relations

*Schleichwerbung ist gemäß deutschem Rundfunkstaatsvertrag "die Erwähnung oder Darstellung von Waren, eines Herstellers von Waren oder eines Erbringers von Dienstleistungen in Programmen, wenn sie vom Veranstalter absichtlich zu Werbezwecken vorgesehen ist und mangels Kennzeichnung die Allgemeinheit hinsichtlich des eigentlichen Zwecks dieser Erwähnung oder Darstellung irreführen kann." Die dramaturgisch nicht notwendige Produktplatzierung (von engl. product placement) wird in der Regel mit Geld- oder Sachzuwendungen abgegolten.

Erlaubte Produktplatzierung ist gemäß ‚die medienanstalten': Produktplatzierungen sind die gekennzeichnete Erwähnung oder Darstellung von Waren, Dienstleistungen, Namen, Marken, Tätigkeiten eines Herstellers von Waren oder eines Erbringers von Dienstleistungen in Sendungen gegen Entgelt oder eine ähnliche Gegenleistung mit dem Ziel der Absatzförderung (§ 2 Abs. 2 Nr. 11 RStV).

Quelle http://www.die-medienanstalten.de/themen/werbung/produktplatzierung.html