Grundlagen der Kulturförderabgabe in deutschen Städten
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Kulturförderabgabe Darmstadt, Erfurt, Köln, Weimar

Aktualisiert am: 09.05.2022

Was bedeutet Kultur?

Der Sammelbegriff Kultur ist lateinischen Ursprungs von cultura = Ackerbau, Bearbeitung, Pflege und macht alles aus, was die Menschheit in ihrer Gesamtheit erschaffen hat, sei es in der Kunst, in der Daseinsvorsorge wie dem Wohnen, dem Essen, Religion, Wirtschaft oder der Wissenschaft.

Hotelkultur

Die Hotellerie leistet dabei im Sinne der Gastfreundlichkeit einen großen Beitrag. 

Französische Kultur - französische Hotelkultur 

Im Leben bestimmt die Kultur das gepflegte Sein, das in der französischen Kultur als Savoir Vivre umschrieben wird. Die Hotelkultur ist stark französisch geprägt. Siehe hierzu die Beiträge: 'Französische Begriffe in Hotel & Wirtschaft' sowie 'Vive la France! Die Bedeutung der französischen Kultur in der Gastronomie'. 

Das ‚Kind' hat verschiedene Namen: Bettensteuer, City-Tax, Übernachtungssteuer oder Kulturförderabgabe - Touristen sollen in einigen deutschen Städten die Ausgaben der Städte mit finanzieren. 

Kulturförderabgabe Darmstadt

Festsetzung der Kulturförderabgabe im Stadtgebiet von Darmstadt. Gegenstand der Abgabe ist der Aufwand des Gastes für die entgeltliche Überlassung von Übernachtungsmöglichkeiten in einem Beherbergungsgewerbe in der Wissenschaftsstadt Darmstadt.

Allgemeines: Die EDV-Steuer- und Gebührenbescheide werden als Dauerbescheide ausgestellt und behalten solange ihre Gültigkeit, bis sich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben etwas ändert. Gegen alle Bescheide haben die Pflichtigen ein Widerspruchsrecht. Gebühren: Die Abgabe beträgt pro Nacht und überlassener Räumlichkeit bei einem Nettoübernachtungspreis (ohne Umsatzsteuer und Verzehr):

  • bis     50 Euro    1 Euro
  • bis   100 Euro    2 Euro
  • über 100 Euro    3 Euro

Kulturförderabgabe Erfurt

Mit der Kulturförderabgabe werden alle entgeltlichen Übernachtungen in Hotels, Gasthöfen, Pensionen, Ferienunterkünften und ähnlichen Beherbergungsstätten, in Schulungsheimen und Vorsorge- und Rehabilitationskliniken besteuert, in denen bei Normalbelegung mehr als 8 Personen gleichzeitig übernachten können. Übernachtungen auf Campingplätzen mit mehr als 2 Stellplätzen für Urlaubscamping werden ebenfalls besteuert.

Kulturförderabgabe Köln

Mit der Kulturförderabgabe in Köln werden alle entgeltlichen Beherbergungen in Hotels, Ferienwohnungen, Gasthöfen, Motels, Pensionen, Privatzimmern sowie auf Campingplätzen, Schiffen und ähnlichen Einrichtungen besteuert.

Von der Besteuerung sind Aufwendungen für Übernachtungen ausgenommen, wenn die Beherbergung beruflich zwingend erforderlich ist. Der Abgabensatz beträgt 5 Prozent des vom Gast für die Beherbergung aufgewendeten Betrages. Dieses beinhaltet nicht die eventuell weiterberechnete Kulturförderabgabe und die darauf entfallende Umsatzsteuer. Die Kulturförderabgabe wurde als Maßnahme zur Verringerung des städtischen Haushaltsdefizits beschlossen. Die zu erwartenden Einnahmen fließen praktisch als "Gegenleistung" in die Bereiche Kultur, Bildung und Tourismus.

Kulturförderabgabe Weimar

Gegenstand der Abgabe ist der Aufwand des Übernachtungsgastes für entgeltliche Übernachtungen in Einrichtungen, die gegen Entgelt vorübergehend Zimmer zur Verfügung stellen. Abgabepflichtig sind alle Übernachtungsgäste, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Zur Einziehung und Abführung der Abgabe an die Stadt ist der Beherbergungsbetrieb verpflichtet.

Grund der Einführung

Grund der Einführung im Jahre 2005 war die anteilmäßige Kompensation der sehr hohen Aufwendungen der Kommune Weimar für Kultur. Weimar ist eine Kleinstadt (65.000 Einwohner), hat aber Kulturaufwendungen einer Großstadt - nicht umsonst waren wir 1999 Kulturstadt Europas!
 
Weimar ist als kleinste Kulturstadt Europas sicherlich in einer ganz besonderen Situation. Dies betrifft insbesondere die oben angedeutete Aufgabe dieser Stadt - Symbol- und Lernort der deutschen Kultur und Geschichte. Um diesen Anforderungen zu genügen, muss die Stadt (mit Unterstützung von Bund und Land) eine Infrastruktur für ihre Gäste vorhalten, wie sie sonst nur in Großstädten üblich ist.

Verwendung der Steuer
Die Kulturförderabgabe wird als örtliche Steuer erhoben. Sie hat haushaltsrechtlich keine Zweckbindung und wird zur Gesamtdeckung des städtischen Haushaltes eingesetzt. Um die kulturellen und touristischen Angebote auf diesem hohen Niveau zu halten, muss die Stadt alle Einnahmemöglichkeiten zum Ausgleich des Haushaltes ausschöpfen. Die kleine Stadt Weimar gibt per Saldo mehr als 10 Mio. € pro Jahr für die Kulturförderung aus.  Die Einnahmen belaufen sich seit Einführung der Kulturförderabgabe für Übernachtungen bei ca. 500.000,00 € pro Jahr.

Übernachtungszahlen 
Die Übernachtungszahlen liegen im Durchschnitt bei ca. 550.000 pro Jahr. 

Kulturförderabgabe Synonym Bettensteuer.      

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