Kaffeesteuer Deutschland
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Kaffeesteuer Deutschland / Kaffeesteuergesetz (KaffeeStG)

Aktualisiert am: 25.01.2021

Die Kaffeesteuer ist eine bundesgesetzlich geregelte Verbrauchsteuer. Der Steuertarif beträgt:

  • für Röstkaffee 2,19 Euro je Kilogramm
  • für löslichen Kaffee 4,78 Euro je Kilogramm

Besteuert wird hierbei nicht nur Kaffee, sondern auch Produkte wie Cappuccino oder Süßwaren, die coffeinhaltig sind. Die Rechtsgrundlage lesen Sie über einen Link in das Bundesrecht Kaffeesteuergesetz (siehe unten). Anbei eine Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) zur „Zahl der Woche” vom 16.08.2016:

Kaffeesteuergesetz (KaffeeStG) 

Auszug aus dem Kaffeesteuergesetz (KaffeeStG) - Wichtig ist der Absatz 1(5)  

§ 1 Steuergebiet, Steuergegenstand

  • (1) Kaffee sowie in das Steuergebiet beförderte kaffeehaltige Waren unterliegen im Steuergebiet der Kaffeesteuer. Steuergebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das Gebiet von Büsingen und ohne die Insel Helgoland. Die Kaffeesteuer ist eine Verbrauchsteuer im Sinn der Abgabenordnung.
  • (2) Kaffee sind Röstkaffee und löslicher Kaffee. Dies gilt auch, wenn der Kaffee Beimischungen mit einem Anteil von weniger als 100 Gramm je Kilogramm enthält.
  • (3) Röstkaffee ist gerösteter Kaffee, auch entkoffeiniert, aus Position 0901 der Kombinierten Nomenklatur.
  • (4) Löslicher Kaffee sind Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, auch entkoffeiniert, aus Unterposition 2101 11 der Kombinierten Nomenklatur.
  • (5) Kaffeehaltige Waren sind Erzeugnisse, die in einem Kilogramm 10 bis 900 Gramm Kaffee enthalten.

Mehr Info: http://www.gesetze-im-internet.de/kaffeestg_2009/index.html

Bund nimmt mehr als 1 Milliarde Euro Kaffeesteuer ein

WIESBADEN - Im Jahr 2015 sind 1,03 Milliarden Euro Kaffeesteuer in die Bundeskasse geflossen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis der Statistik der kassenmässigen Steuereinnahmen weiter mitteilt, sind die jährlichen Kaffeesteuereinnahmen relativ stabil. Der Einnahmerekord an Kaffeesteuer stammt aus dem Jahr 1994 mit 1,16 Milliarden Euro. Vergleichsweise wenig hatte der Bund hingegen im Jahr 2006 mit 0,97 Milliarden Euro eingenommen.

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