Aushilfe im Hotel und Gastronomie
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Aushilfe Hotel & Gastronomie

Aktualisiert am: 30.06.2022

Was ist eine Aushilfe überhaupt?

Gerade im Hotel und der Gastronomie wird die Aushilfe oder der Saisonarbeiter immer gesucht.

Eine Aushilfstätigkeit liegt zum Beispiel nach den Voraussetzungen des § 8 des Sozialgesetzbuches SGB IV vor, und zwar ist sie eine ‚Geringfügige Beschäftigung oder geringfügige selbständige Tätigkeit'.

Auszug:
(1) Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn

  • 1. das Entgelt aus einer Beschäftigung regelmäßig im Monat 450 Euro und dann 520 € ab dem 01.10.2022 nicht übersteigt,
  • 2. die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt ist oder im vertraglich begrenzt ist, es sei denn, dass die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird und ihr Entgelt 450 Euro bzw. 520 € im Monat übersteigt.
  • (2) Bei der Anwendung des Absatzes 1 sind mehrere geringfügige Beschäftigungen nach Nummer 1 oder Nummer 2 sowie geringfügige Beschäftigungen nach Nummer 1 mit Ausnahme einer geringfügigen Beschäftigung nach Nummer 1 und nicht geringfügige Beschäftigungen zusammenzurechnen.

Aushilfen sind also entweder geringfügig entlohnte Beschäftigte oder kurzfristig Beschäftigte oder eine Mischform daraus.

Anhebung der geringfügigen Beschäftigung von 450 € auf 520 €

Mit der Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro/Stunde werden auch die Verdienstgrenzen für geringfügig Beschäftigte angeglichen. In diesem Sinne wird die bestehende Grenze für "geringfügig entlohnte Beschäftigungen" (Minijobs) von 450,00 Euro pro Monat ab 01.10.2022 auf 520,00 Euro angehoben.

Aushilfe finden

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Quelle http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiv/8.html

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Tag: Aushilfe Hotel, Aushilfe Gastronomie