Neuer Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die Hotellerie und Gastronomie in Hamburg
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Neuer Lohn- und Gehaltstarifvertrag für das Hamburger Gastgewerbe verabschiedet

26.01.2022 | DEHOGA Hamburg e. V.

Aktuelle Lohn- und Gehaltstarifverträge für die Jobs im Hamburger Gastgewerbe

Gastgewerbe pur: Blick vom Radisson Blu Hamburg Dammtor auf das Grand Elysée im Vordergrund und das damals im Bau befindliche The Fontenay im Hintergrund / Bildquelle: Hotelier.de
Gastgewerbe pur: Blick vom Radisson Blu Hamburg Dammtor auf das Grand Elysée im Vordergrund und das damals im Bau befindliche The Fontenay im Hintergrund / Bildquelle: Hotelier.de

An die HR-Abteilung!

Gültiger Lohn- und Gehaltstarifvertrag Gastgewerbe Hamburg

Pressemitteilung vom 26.01.2022

Der DEHOGA Hamburg hat sich in einer fairen Verhandlung mit der Gewerkschaft NGG auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt. Die Tariferhöhungen erfolgen für Mitarbeiter in drei Stufen. In der ersten und zweiten Stufe werden die Löhne um jeweils bis zu 11 % und in der dritten Stufe nochmal bis zu 8 % erhöht. Die erste Erhöhung erfolgt zum 1. April 2022, die zweite zum 1.10.2022 und die letzte zum 1. Juni 2023. Ab dem 1. Oktober 2022 liegt der unterste Tariflohn in Hamburg bei 2.135 €. Dies entspricht einem Stundenlohn von 12,34 €.

Anlässlich der bevorstehenden Tarifverhandlung mit der Gewerkschaft Nahrung und Genuss hatte der DEHOGA bei seinen Mitgliedern eine Umfrage zum Thema Lohntarifvertrag durchgeführt. Bei einer hohen Umfragebeteiligung seitens der Mitglieder war das Ergebnis, dass der im Frühjahr 2020 abgelaufene Entgelttarifvertrag oft nicht das widerspiegelt, was tatsächlich von den Arbeitgebern gezahlt wird. Viele Arbeitgeber zahlen bereits deutlich übertariflich.

Das Ergebnis der aktuellen Umfrage und die im Jahr 2022 bevorstehenden Mindestlohnerhöhungen nahm der DEHOGA Hamburg nun zum Anlass, die Tarife für Mitarbeiter und Auszubildende überproportional zu erhöhen, um ein positives Signal in die Branche zu senden, so Ulrike von Albedyll, DEHOGA Hamburg.

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Insbesondere die Ausbildungsvergütungen lagen den Arbeitgebern sehr am Herzen. Die Erhöhungen erfolgen zum 1. April 2022 mit einer Steigerung, die es so in Hamburg noch nicht gegeben hat:

  • Auszubildende im ersten Ausbildungsjahr erhalten zukünftig 915 € (bisher 740 €). Dies ist eine Steigerung von 24 %.
  • Auszubildende im zweiten Ausbildungsjahr erhalten zukünftig 1025 € (bisher 850 €). Dies ist eine
    Steigerung von 21 %.
  • Auszubildende im dritten Ausbildungsjahr erhalten zukünftig 1125 € (bisher 950 €). Dies ist eine Steigerung von 18 %.
  • Ab dem 1. Juni 2023 erfolgt eine zweite Erhöhung von 85 € für das erste Ausbildungsjahr und jeweils 75 € für das zweite und dritte Ausbildungsjahr.

Die Tariferhöhungen werden nur über eine Preisanpassungen in den Betrieben möglich sein und am Ende von den Gästen bezahlt werden müssen. Nur so ist auf Dauer eine gute qualitative Gastronomie und Hotellerie möglich, sagte Christoph Lueg, Tarifausschussvorsitzender des DEHOGA Hamburg, zu der aktuellen Lohnrunde.

Meldung vom 01.03.19: Die Beschäftigten in Hotels und Gaststätten bekommen gem. Tarifvertrag 4,5 % mehr Lohn. Auszubildende erhalten im 1. Ausbildungsjahr 30 € und 2. Ausbildungsjahr 50 € mehr Lohn. Quelle und mehr Info in der 'Welt'

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Alte Lohn- und Gehaltstarifverträge Gastgewerbe Hamburg

- Dezember 2014:  Ab dem 1. Januar 2015 steigen die Löhne und Gehälter zwischen 40 Euro und 50 Euro pro Monat. In einer zweiten Stufe ab dem 1. Januar 2016 erhöhen sie sich noch einmal. Der Tarifvertrag ist kündbar zum 31. Dezember 2016.

- (Hamburg, 06. Dezember 2012) In der heutigen Sitzung der gemeinsamen Tarifkommissionen von DEHOGA Hamburg und der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Landesbezirk Nord konnte erfolgreich ein Anschlusstarifvertrag als Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die Ende des Jahres auslaufenden Vereinbarungen und das Gastgewerbe abgeschlossen werden

Vereinbart wurde ein zweijähriger Anschlusstarifvertrag, der ab 01. Januar 2013 Lohnerhöhungen von etwa 3 % sowie eine weitere Lohnerhöhung für das Jahr 2014 in Höhe von weiteren 3 % vorsieht. Insgesamt werden die tariflichen Löhne also um etwas mehr als 6 % angehoben.

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Im Bereich der Ausbildungsvergütungen werden mit Wirkung zum 01. Januar 2013 die tariflichen Ausbildungsvergütungen linear um 60,-- € angehoben. Im ersten Ausbildungsjahr beträgt die Entlohnung ab 2013 somit monatlich 600,-- €, im zweiten Ausbildungsjahr 650,--- € und im dritten Ausbildungsjahr 740,-- €. Die Ausbildungsvergütungen werden dann 2014 nochmals um weitere Euro 10,-- angehoben.

Gemeinsam betonten die Verhandlungsführer von DEHOGA Hamburg, Christoph Lueg und Dr. Herbert Grimberg von der NGG Landesbezirk Nord, dass es mit diesem Tarifabschluss gelungen ist, bereits bei den Einstiegslöhnen in der Branche zu einer Regelung zu kommen, die innerhalb der Vertragslaufzeit des Tarifvertrages oberhalb von 8,50 € liegen wird. Der Eck- und zugleich Einstiegslohn für ausgebildete Fachkräfte liegt nunmehr bei 1.525,-- € und wird 2014 auf 1.575,-- € steigen. Dies entspricht einem Stundenlohn von 9,10 €. Übereinstimmend bezeichnen die Verhandlungsführer dies als wichtiges Signal vor dem Hintergrund der jüngst vom Hamburger Senat beschlossenen Lohnuntergrenze für die bei der Freien und Hansestadt Hamburg Beschäftigten.

Die Anhebung der Löhne sowie der Ausbildungsvergütungen liegt insgesamt auch oberhalb der vergleichbaren Regelungen in den benachbarten Bundesländern Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen. Insgesamt erhöhen sich die tariflichen Vergütungen innerhalb der Vertragslaufzeit um etwa 6 % sowie im Bereich der Ausbildungsvergütungen zwischen 11 % und 8 % im Jahr 2013. Beide Verhandlungsführer werten das Ergebnis auch im Hinblick auf die Erhöhung der Ausbildungsvergütungen als positives Zeichen trotz insgesamt unsicherer Prognosen bezüglich der wirtschaftlichen Entwicklung in den kommenden Jahren.

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