Übersicht zur Branche 'Gastgewerbliche Berufe' - mit offizieller Anerkennung gem. Berufsbildungsgesetz und Jobs (u.a. Gaststättengewerbe), für die keine anerkannte Berufsausbildung notwendig ist mit Verlinkung in alle Berufsdefinitionen
Dies ist ein so genannter Sammelartikel - in den verbindenden News (unten im Textkörper) finden Sie immer die aktuellen Berichte zum Thema 'Gastgewerblichen Berufe'
Gastgewerbliche Berufe gibt es in der Mannigfaltigkeit der Betätigungsfelder des Gastgewerbes. In Europa gibt es ca. 9 Millionen (offizielle) Beschäftigte in der Branche, in Deutschland allein sind es über 1 Million. Sie alle arbeiten in den verschiedensten Bereichen. Wir haben einmal die wichtigsten Betätigungsfelder gelistet mit Verlinkungen in die Erklärungen der Berufe.
Den Dienstmann gibt es in der Hotellerie gar nicht mehr, seine Tätigkeiten werden heute nur noch in Grandhotels vom Hotelboy übernommen. Auch war der Dienstmann sicher kein Ausbildungsberuf, doch der Vollständigkeit halber wollten wir ihn hier nicht unerwähnt lassen.
Maßgeblich für die Ausbildung in der Branche ist die Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe. Diese Rechtsverordnung ist eine Ausbildungsordnung im Sinne des § 25 des Berufsbildungsgesetzes. Die gesamte Verordnung kann eingesehen werden über Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe
Danach bestimmt § 1 die staatliche Anerkennung folgender Ausbildungsberufe
- 1. Fachkraft im Gastgewerbe (Ausbildungszeit 2 Jahre)
- 2. Restaurantfachmann/Restaurantfachfrau (Ausbildungszeit 3 Jahre)
- 3. Hotelfachmann/Hotelfachfrau (Ausbildungszeit 3 Jahre)
- 4. Hotelkaufmann/Hotelkauffrau (Ausbildungszeit 3 Jahre)
- 5. Fachmann für Systemgastronomie/Fachfrau für Systemgastronomie (Ausbildungszeit 3 Jahre)
Weitere Berufe (keine anerkannten Ausbildungsberufe gem. Berufsbildungsgesetz)
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Gastgewerbliche Berufe - ein Begriff der Rubrik Beruf
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